Zur Festsetzung meines Honorars richte ich mich nach der allgemeinen Gebührenordnung der Heilpraktiker.
Um weitere Informationen zu erhalten, können Sie mich gerne kontaktieren.
Üblicherweise werden Leistungen einer/s HeilpraktikerIn nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Jedoch übernehmen bestimmte Zusatzversicherungen für Heilpraktiker oder auch private Krankenkassen die anfallenden Kosten komplett oder anteilmäßig.